HomeArbeitsplatz & Organisation

SEPA Umstellung für Unternehmen

SEPA Umstellung für Unternehmen
Like Tweet Pin it Share Share Email

Bis Februar 2014 erfolgt für alle Unternehmen in der Europäischen Union die Umstellung von herkömmlichen Überweisungen zu SEPA Überweisungen. Dies soll einen durchgehenden, vollautomatisierten Zahlungsprozess innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes ermöglichen.

IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und BLZ

Im Rahmen der SEPA Überweisung bzw. der SEPA Lastschrift trägt das Unternehmen nicht mehr die herkömmlichen Kontonummern und Bankleitzahlen in das Überweisungsformular ein. Bei den neuen Codes handelt es sich um die International Bank Account Number (IBAN) und den Business Identifier Code (BIC), wobei der BIC bis 2016 schrittweise vollständig auslaufen wird. Ab Februar 2016 reicht sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in der Europäischen Union der IBAN.

Zwei SEPA-Lastschriftverfahren für Unternehmen

Die SEPA-Basislastschrift steht sowohl Verbrauchern, als auch Unternehmen zur Verfügung. Sie entspricht der ehemaligen Einzugsermächtigungslastschrift und kann bis zu acht Wochen nach Belastung des Kontos an den Einreicher zurückgegeben werden. Es ist zu beachten, dass die SEPA-Basislastschrift bei Erstlastschriften fünf und bei Folgelastschriften zwei Geschäftstage vor dem Fälligkeitsdatum eingereicht werden muss. Neben der SEPA-Basislastschrift können Unternehmen auch die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Dies allerdings nur im Zahlungsverkehr mit anderen Unternehmen. Bei dieser Lastschriftart gibt es keine Rückgabe der Lastschrift, da die Bank verpflichtet ist, die Daten schon vor Belastung des Kontos zu überprüfen.

SEPA-Lastschriftmandat und Gläubiger-Identifikationsnummer

Auch im Bereich der Lastschriftmandate gibt es SEPA-Anpassungen. Die SEPA-Lastschriftmandate beinhalten die Zustimmung des Kunden zum Einzug der Zahlung mittels SEPA-Lastschrift und einen Auftrag an die Bank, dies auch durchzuführen. Derartige SEPA-Lastschriftmandate benötigen verbindliche Mandatstexte, die bei den zuständigen Banken erhältlich sind. Um SEPA-Lastschriftmandate nutzen zu können müssen Unternehmen über eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer verfügen. Dieser Code identifiziert den Zahlungsempfänger unabhängig von beteiligten Konten und muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.