Der Wunsch von Arbeitnehmern nach größeren, flexibel einsetzbaren Zeitguthaben hat je nach Lebensalter und Dienstjahren unterschiedliche Facetten. Während ältere Mitarbeitende auf einen früheren Ausstieg aus dem aktiven Berufsleben spekulieren, steht bei Berufseinsteigern der Wunsch nach einem Sabbatical im Vordergrund – vielleicht für eine Weiterbildung im Ausland oder einfach nur für eine bessere Work-Life-Balance. Je nach familiärer Situation lassen sich Zeitguthaben auch zur Erweiterung der Elternzeit, für die Pflege eines Angehörigen oder ähnliche Familienaufgaben verwenden. Das Zeitwertkonto – auch bekannt als Lebensarbeitszeitkonto oder Wertguthaben-Konto – wird diesen Wünschen gerecht und bietet auch dem Arbeitgeber Vorteile.
Talente gewinnen, Kosten reduzieren
Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ist das Gehalt nur noch ein Faktor unter vielen, und in den Augen junger Menschen oft längst nicht der entscheidende. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird höher priorisiert, und dabei spielt die flexible Arbeitszeit eine entscheidende Rolle. Führt der Arbeitgeber ein Zeitwertkonto ein, können Mitarbeitende die einleitend skizzierten Wünsche erfüllen, und das bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen sozialen Absicherung. Das Unternehmen spart die Auszahlung von – gegebenenfalls zuschlagspflichtigen – Mehrarbeitsvergütungen, spart zudem Sozialabgaben. So sinken die Kosten und die Liquidität verbessert sich. In manchen Unternehmen werden Zeitwertkonten als Alternative zu einer betrieblichen Altersversorgung angeboten.
Vorschriften der Sozialversicherung beachten
Echte Zeitwertkonten sind zu unterscheiden von ähnlichen Regelungen in Zusammenhang mit gleitender Arbeitszeit. Zu beachten sind insbesondere die Vorschriften der §§ 7b bis 7f im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV). Einen Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto gibt es im Gesetz nicht, er kann sich aber aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Grundsätzlich sind Zeitwertkonten für alle unbefristet Beschäftigten vorstellbar. Einschränkungen ergeben sich aber bei Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung. Da hier keine Mehrarbeit registriert wird, können Zeitwertkonten nur mit Geld (zum Beispiel aus einem Bonus) oder aus nicht genommenen Urlaubstagen außerhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs gefüllt werden. Ungeeignet sind Zeitwertkonten für Menschen in leitenden Funktionen, zum Beispiel Geschäftsführer und Vorstände. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Einzahlungen auf Zeitwertkonten in diesen Fällen als verdeckte Gewinnausschüttung oder Arbeitslohn steuerpflichtig sein können.
Konten in Euro mit Insolvenzschutz
Seit 2009 müssen Guthaben auf Zeitwertkonten in Geldeinheiten ausgewiesen werden, nicht in Stunden. Eingebrachte Stunden werden entsprechend umgerechnet. Für Arbeitnehmer ist das nachteilig, denn durch tarifliche und individuelle Gehaltserhöhungen wird die eigene Arbeitskraft im Laufe des Lebens üblicherweise wertvoller. Wer beispielsweise in jungen Jahren eine Stunde Mehrarbeit zu einem Stundenlohn von 25 Euro einbringt, bekommt bei einem auf 50 € verdoppelten Gehalt nur eine halbe Stunde Freistellung. Eine Verzinsung des Guthabens muss der Arbeitgeber nicht anbieten, aber der Kapitalerhalt ist garantiert. Die Anlage in risikoreichen Instrumenten wie Aktien ist nur begrenzt zulässig. Außerdem muss das Unternehmen das Guthaben gegen eine mögliche Insolvenz schützen (§ 7e SGB IV). Gängiges Mittel ist hierfür der Insolvenzschutz über einen Treuhänder. Neben der Insolvenz gibt es weitere sogenannte „Störfälle“, zum Beispiel vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Tod des Arbeitnehmers oder eine existenzielle Notlage in der Ansparphase. Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist detailliert geregelt, wie dann zu verfahren ist.
Bild: Bigstockphoto.com / splitov