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Industrietreppen – viele Normen sind zu beachten

Industrietreppen – viele Normen sind zu beachten
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Für Industrietreppen gelten in Deutschland sehr unterschiedliche Normen und andere Anforderungen, deren Anwendungsbereich dem Laien oft nicht klar ist und die selbst professionelle Treppenbauer vor Herausforderungen stellen. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften sehr wichtig. Treppen in Betrieben sind potenzielle Gefahrenquellen. Die meisten Unfälle geschehen laut einer Studie der Berufsgenossenschaften auf Treppen, die weder defekt noch verschmutzt sind. Eine falsch installierte Fluchttreppe an einem Notausgang kann im Brandfall zur Katastrophe führen. Unternehmen drohen Haftungsrisiken, Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Bußgelder der Arbeitsschutz-Behörden – und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

DIN 18065 – die wichtigste Norm für Treppen

Die wohl bedeutsamste Norm für Gebäudetreppen ist DIN 18065. In ihr sind viele Grundbegriffe definiert, zum Beispiel Trittstufe, Trittfläche, Treppenpodest, Treppengeländer und viele andere mehr. Außerdem geht es um Maße und die zugehörigen Messregeln. Das sind beispielsweise nutzbare Laufbreite, Steigung, Auftritt, die Wendelstufen und die Wendelung bei Spindeltreppen. Das Regelwerk ist sehr komplex. Hätten Sie gewusst, dass bei einer Gebäudetreppe nach höchstens 18 Stufen ein Ruhepodest vorzusehen ist? Das gilt aber nur bei Treppen mit einem mittleren Neigungswinkel, höchstens 36 Grad. Ist die Treppe steiler, muss das Podest spätestens nach drei Metern Steighöhe vorhanden sein. Unterschieden wird in der Norm zwischen notwendigen Treppen, die nach behördlichen Vorschriften Bestandteil eines Rettungsweges sind, und nicht notwendigen Treppen, die aber durchaus der Hauptnutzung dienen können. Für notwendige Treppen sind die Vorschriften strenger. Sie müssen zum Beispiel so dimensioniert sein, dass Krankentragen nach DIN EN 1865 genutzt werden können.

DIN EN ISO 14122 für ortsfeste Zugänge für Maschinen

Diese vierteilige Vorschrift regelt in Teil 3 Vorschriften für Treppen an Maschinen und Anlagen. DIN 18065 gilt hier nicht, weil es sich nicht um Gebäudetreppen handelt. Während diese beiden Vorschriften also im Wesentlichen überschneidungsfrei sind, gibt es keine komplette Übereinstimmung zwischen der DIN EN ISO 14122-3 und den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Hier ist insbesondere BGI/GUV-I 561 Treppen zu nennen. Auch die Musterbauordnung (MBO) bzw. die daraus abgeleiteten Bauordnungen der Bundesländer sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A 1.8 Verkehrswege sind zu beachten. Für Gitterroste als Stufen gibt es mit der DIN 24531 weitere Vorschriften. Und das ist nur ein Ausschnitt aus vielen weiteren Regelungen, die beim Treppenbau zu beachten sind.

Planung und Ausführung durch Profis

Sie sind überzeugt, dass Treppenplanung nichts für Amateure ist? Dann widmen Sie sich doch einfach der angenehmen Seite. Denn Industrietreppen können nicht nur funktional sein, sondern auch echte Design-Kunstwerke. Das gilt für die repräsentative Innenausstattung ebenso wie für die Fluchttreppe an der Außenseite des Gebäudes. Mit der richtigen Materialauswahl und der Integration in die Architektur wird sie von der robusten Notwendigkeit zum attraktiven Blickfang.

Bild: Bigstockphoto.com / NarinESW