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Günstig zur Spezialmaschine: Insolvenzauktionen

Günstig zur Spezialmaschine: Insolvenzauktionen
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Wird ein Unternehmen wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aufgelöst, ordnet der Insolvenzverwalter oft eine Versteigerung der Betriebseinrichtung und der noch vorhandenen Vorräte an. Der Erlös geht nach Abzug der Kosten an die Gläubiger. Neben Maschinen, Büroausstattung, Fuhrpark und dergleichen können zum Beispiel auch Immobilien und Kunstgegenstände aus dem Vermögen des Schuldners unter den Hammer kommen.

Beobachten lohnt sich

Als Präsenzveranstaltungen finden Versteigerungen vor Ort auf dem Firmengelände statt, zumindest ist dort eine Besichtigung möglich. Deshalb gibt es nicht nur Auktionen in Hamburg, Köln, Stuttgart, München und anderen Großstädten, sondern auch in kleineren Gemeinden. Im Internet können sich Interessenten vorab ein Bild machen, sogar europa- oder weltweit. Spezialisierte Plattformen ermöglichen direkte Online-Gebote. Ein Blick in den Versteigerungskalender für Insolvenzauktionen lohnt nicht nur für private Schnäppchenjäger, die es auf ein günstiges iPhone oder eine interessante Weinsammlung aus einem Nachlassverfahren abgesehen haben. Firmeninhaber haben die Möglichkeit, günstig an branchenspezifische Spezialausrüstung zu kommen, zum Beispiel als Ersatzinvestition oder für eine Betriebserweiterung. Je kleiner die Nische, desto seltener ist die Konkurrenz durch andere Bieter. Während ein Kassensystem oder eine Telefonanlage für viele Unternehmen interessant sind, dürfte das Interesse an einem Schaufelradbagger aus einem Braunkohle-Tagebau eher gering ausfallen.

Gekauft wie gesehen

Wer nach Abgabe eines Gebots den Zuschlag erhält, hat rechtlich bindend einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das ergibt sich aus der Insolvenzordnung (§ 168 InsO) und ist bei einer Insolvenzversteigerung nicht anders als bei Ebay, wo sogenannte Spaßbieter die rechtlichen Konsequenzen ihres Leichtsinns zu spüren bekommen. In manchen Fällen ist beim Insolvenzverkauf zunächst eine Zustimmung des Eigentümers oder Sicherungsgebers erforderlich. Damit verzögert sich die Rechtsgültigkeit des Geschäfts um etwa zehn Tage. Die persönliche Schmerzgrenze für ein Gebot sollte gut überlegt sein und berücksichtigen, dass ein gebrauchter Artikel ohne Gewährleistung gekauft wird. Hier unterscheiden sich Ebay und Insolvenzversteigerungen. Der Schutz für Endkunden bei Fernabsatzgeschäften entfällt, gekauft wird „wie gesehen“ ohne Garantie und Rücktrittsmöglichkeit.

Kalkulation mit Gebot plus vierzig Prozent

Auktionspreise sind grundsätzlich Nettopreise, soweit es sich nicht um öffentliche Versteigerungen wie Zollauktionen und Versteigerungen von Fundsachen handelt. In Deutschland ist für Insolvenzauktionen ein Aufgeld von 18 % vorgesehen. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % bzw. 7 % zum Beispiel bei Lebensmitteln (temporär gesenkt auf 16 % bzw. 5 % bis Ende 2020). Das Aufgeld wird ebenfalls mit Mehrwertsteuer belegt, und zwar immer mit dem vollen Satz. Deshalb muss man beim Bieten auf eine Maschine mit einem Zuschlag von rund 40 % rechnen (100 x 1,18 x 1,19 = 140,42, bis Ende 2020 100 x 1,18 x 1,16 = 136,88).

Bild: Bigstockphoto.com / LightField Studios