„Für Aufladen die Kraftschnur in den Kraftanbieter stecken!“
Ob bei dieser Übersetzung eine KI am Werk war? Nun, man kann hier durch Einsatz natürlicher Intelligenz immerhin noch erahnen, was gemeint sein dürfte – was nicht bei jeder Gebrauchsanweisung eines ausländischen Produkts der Fall ist. Oder können Sie hiermit – zitiert aus der Beschreibung eines Mobiltelefons – etwas anfangen?
„Stellen Sie die Gerte des Singweisen Griffers zur EINSTELLUNG. Eine nette Singweise wird verbeugen den anderen Teil auf denn Telephon von horender Yhrer geheimer Unterredung.“
Darum sind maschinelle Übersetzungen nicht perfekt
Von Computerprogrammen automatisch übersetzte Texte sind oft unfreiwillig komisch, manchmal auch einfach unverständlich. Das kann gefährlich sein, wenn Sicherheitshinweise nicht verstanden werden. Vor allem, wenn es um technische Übersetzungen geht, ist die Arbeit eines Fachübersetzers von großem Wert. Er kennt das entsprechende Fachthema und die branchentypische Terminologie, er weiß, dass in einer unkorrigierten maschinellen Übersetzung Begriffe oft zu wörtlich genommen werden (Kaiserschmarrn heißt eben nicht auf Englisch Emperor’s Nonsens, sondern sollte in der Speisekarte unübersetzt stehenbleiben), und idealerweise kennt er sich mit interkulturellen Differenzen aus, die dazu führen, dass manche Texte kreativ übersetzt werden müssen, damit die beabsichtigte Wirkung auch in der fremden Sprache erzielt werden kann.
Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt
Als Übersetzer oder Dolmetscher kann grundsätzlich jeder arbeiten – es gibt keinen Schutz in der Art, dass die Berufsbezeichnung nur nach Ablegen bestimmter Prüfungen geführt werden darf. Üblich und ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist aber eine dreijährige Ausbildung an einer Fachakademie oder ein Hochschulstudium. Interessenten sollten neben guten Kenntnissen der Zielsprache vor allem Sprachgespür mitbringen. Ausbildung und Studium befähigen zum Ablegen einer staatlichen Prüfung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Nach erfolgreichem Bestehen darf der Titel „Staatlich geprüfter Dolmetscher“ bzw. „Staatlich geprüfter Übersetzer“ (und natürlich die jeweilige weibliche Form) mit Angabe der jeweiligen Sprache geführt werden. Dabei beschäftigen sich Dolmetscher:innen schwerpunktmäßig mit gesprochener Sprache, Übersetzer:innen dagegen mit Schriftsprache. Speziell für wirtschaftsbezogene Kenntnisse einer Fremdsprache gibt es bei einigen Industrie- und Handelskammern auch die Möglichkeit einer IHK-Prüfung. Darauf bereiten Kurse anerkannter Weiterbildungsanbieter vor. Die Berufsbezeichnung, die vor allem Freiberufler führen, lautet dann „geprüfter Übersetzer“. Die Dolmetscherprüfung wurde 2018 abgeschafft.
Berufsbild Fachübersetzer
Ausbildung bzw. Studium vermitteln nicht nur Sprachkenntnisse und grundlegende Techniken des Übersetzens. Auf dem Lehrplan stehen zum Beispiel auch Landeskunde, Sprachdatenverarbeitung und Terminologiemanagement. Eine Spezialisierung findet zum Beispiel in Richtung Literatur, Sachbücher, juristische Texte oder Untertitel für Filme statt. Wer Fachübersetzer werden möchte, braucht eine doppelte Befähigung: in der jeweiligen Sprache und im zu bearbeitenden Fachgebiet. Deshalb kommt dem Terminologiemanagement eine besondere Bedeutung zu. Terminologie bezeichnet nach DIN 2342 den gesamten Wortschatz eines Fachgebiets. Fachübersetzer können Quereinsteiger aus beiden Richtungen sein. Ein Rückversicherungsunternehmen mit internationalem Geschäft kann zum Beispiel Menschen mit einer Qualifikation im Bereich Sprachen einstellen – sie müssen dann die Grundlagen des Versicherungswesens erlernen, um Fachtexte zu verstehen und korrekt übersetzen zu können. Oder ein gelernter Techniker entschließt sich zur Ausbildung als Übersetzer, um sich künftig professionell mit der Übersetzung oder der Qualitätssicherung übersetzter Fachtexte zu befassen.
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