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Wissenswertes zum Zuverdienst bei Elterngeld-Bezug

Wissenswertes zum Zuverdienst bei Elterngeld-Bezug
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Wer Elterngeld bezieht und nebenbei arbeitet, dem wird dieses Einkommen ohne Freibetrag angerechnet. Zum Zuverdienst bei Elterngeld zählen auch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalanlagen. Für Selbständige zählt der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto, nicht etwa das Datum der Rechnungsstellung oder Leistungserbringung.

Zuverdienst nur unter bestimmten Bedingungen

Bei einer Nebentätigkeit darf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten werden. Sonst fällt der betreffende Monat aus dem Elterngeldbezug heraus, bereits gezahltes Elterngeld müsste zurücküberwiesen werden.

Die Art des Elterngeldes ist entscheidend

Unterschiede bei der Anrechnung gibt es je nachdem, ob für die betreffenden Monate Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragt wurde. Dies ist abhängig von der Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes sowie von der Höhe des Zuverdienstes während der Elternzeit. In vielen Fällen kann es sich lohnen, Elterngeld Plus anstatt des Basiselterngelds zu beantragen. Unter bestimmten Bedingungen ist es so möglich, in der Summe etwa die doppelte Höhe an Elterngeld zu erhalten. Die Berechnung ist sehr kompliziert und abhängig von diversen Nebenbedingungen. Daher werden im Internet verschiedene Elterngeldrechner, unter anderem von den Kommunen selbst, angeboten. Grundsätzlich wird bei der Anrechnung nicht etwa das Einkommen vom Elterngeld abgezogen, sondern das Elterngeld wird aus der Differenz von Bemessungsgrundlage und Zuverdienst neu berechnet.

Bild: bigstockphoto.com / gstockstudio