Immer wieder haben Unternehmen mit Kunden zu tun, die eine ausstehende Rechnung nicht bezahlen. In solchen Fällen sollte eine Mahnung ausgesprochen werden, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Dadurch können Verzugszinsen berechnet werden, und zudem lässt sich die Zahlung beschleunigen. Wie die Mahnung ausgesprochen wird, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Da sie aber nachweisbar sein sollte, ist es naheliegend, die schriftliche Form zu wählen.
Wirksame Mahnung
Selbstverständlich ist es sinnvoll, bei einem Mahnungsschreiben im Betreff auch den Begriff „Mahnung“ zu verwenden, um dem Adressaten unmissverständlich klar zu machen, worum es sich handelt. Gesetzlich notwendig ist dies aber nicht. Vielmehr genügt es, wenn die Rechnungssumme und ein konkreter Zahlungstermin genannt werden, zumal Geschäftskunden automatisch nach 30 Tagen in Verzug kommen und Privatkunden dann, wenn bereits in der Rechnung ein entsprechender Zeitraum genannt wurde. Entgegen weit verbreiteter Gepflogenheiten sind auch keineswegs mehrere Mahnungen notwendig, da vom Gesetzgeber lediglich eine vorgeschrieben ist.
Gerichtliches Mahnverfahren
Falls Mahnungen keinen Erfolg zeigen und der geschuldete Rechnungsbetrag weiterhin ausbleibt, kann ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden. Dabei wird ein Mahnbescheid ausgestellt, der an den Schuldner überstellt wird. Wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen dem Mahnbescheid widerspricht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. In diesem Fall treibt der Gerichtsvollzieher die Forderung ein.
Alternativ zu einem gerichtlichen Verfahren können Unternehmen auch den Vorgang an einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten können in der Regel zum Verzugsschaden hinzuaddiert werden. Diese Variante hat den Vorteil, dass die dabei anfallenden Arbeiten nicht von dem Unternehmen selbst übernommen werden müssen. Außerdem bewegt ein mit „Inkasso“ übertiteltes Schreiben Kunden erfahrungsgemäß zu einer schnellen Zahlung, so dass ein langwieriges gerichtliches Verfahren häufig vermieden werden kann.
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