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Ohne realistische Kapitalbedarfsplanung keine Unternehmensgründung

Ohne realistische Kapitalbedarfsplanung keine Unternehmensgründung
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Jeder Businessplan enthält nicht ohne Grund einen Kapitalbedarfsplan. Existenzgründer müssen vorausschauend denken, um erfolgreich zu sein. Die Liquidität des Unternehmens ist für die ersten drei bis fünf Jahre zu sichern.

Langfristiger Kapitalbedarf

Der Umfang des Kapitalbedarfsplans hängt von der Art der Unternehmens ab. Die Aufwendungen für Maschinen, Produktionsanlagen, Fahrzeuge und Büroausstattung sind die größte Position bei der Kapitalbedarfsplanung. Der erste Teil enthält den Kapitalbedarf für Investitionen ins Anlagevermögen, dazu zählen auch Lizenz- oder Franchisegebühren.

Kurzfristiger Kapitalbedarf

Der zweite Teil umfasst das notwendige Kapital zur Anschaffung und Vorhaltung von Umlaufvermögen. Das sind Warenbestände, Materiallager, Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Der Kapitalbedarfsplan muss den finanziellen Bedarf für Personal enthalten, das der Existenzgründer einstellen möchte. Neben Lohn oder Gehalt des Personals müssen die Lohnnebenkosten und das eigene Gehalt als Geschäftsführer eingeplant werden. Nicht zu vernachlässigen sind die Kosten für den laufenden Betrieb wie Miete, Leasingraten, Versicherungen, Tilgung.

Einmaliger Kapitalbedarf

Dieser Teil des Kapitalbedarfsplans umfasst die Kosten für den Markteintritt der Firma durch Werbung und Marketing- bzw. Vertriebsmaßnahmen. Viele Existenzgründer vergessen die Gründungskosten, beispielsweise für Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, Seminare und Rechts- oder Steuerberatung sowie Folgekosten für Investitionen. Nicht zuletzt sollten Gründer zusätzliches Kapital für unvorhergesehene Maßnahmen und Reserven für den Fall, dass etwas schief läuft, vorsehen. Empfehlenswert ist es, sich im Vorfeld an eine Expertin für Rechnungswesen zu wenden.

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Bild: bigstockphoto.com / Mr. Alliance