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Fluchttreppen: Sicherer Fluchtweg im Gefahrenfall

Fluchttreppen: Sicherer Fluchtweg im Gefahrenfall
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Wie ist die letzte Räumungsübung in Ihrem Betrieb gelaufen? Kennen die Mitarbeitenden die Fluchtwege? In einem mehrstöckigen Gebäude spielen Fluchttreppen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Gefahrenbereiche schnell und sicher verlassen zu können. Für die baulichen Anforderungen gibt es deshalb zahlreiche Vorschriften. Die DIN 18065 geht dabei zum Teil über Arbeitsschutzvorschriften noch hinaus. Aus speziellen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen wie Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung und Hochhausverordnung können sich weitere Anforderungen ergeben. Weniger scharfe Vorschriften gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Mehrere Treppen, geringere Breite

Das Mindestmaß einer baurechtlich notwendigen Treppe beträgt 100 cm. Nicht notwendige Treppen müssen mindestens 50 cm breit sein. Für Fluchttreppen gibt es aber zusätzliche Anforderungen. Hier ist die geforderte Breite abhängig von der Zahl der Personen, die diese Treppe im Gefahrenfall voraussichtlich nutzen werden. Die geforderte lichte Breite variiert zwischen mindestens 87,5 cm (bis fünf Personen) und mindestens 240 cm (bis 400 Personen). Lichte Breite bedeutet, dass der zur Verfügung stehende Raum nicht eingeschränkt werden darf – also auch nicht durch den vorgeschriebenen Handlauf. Tatsächlich muss die Stufenbreite also größer sein. Einzige Ausnahme: Im Bereich von Türen ist eine Einschränkung des Durchgangs auf 80 cm oder, bei breiteren Treppen, um bis zu 15 cm zulässig. Bei der Kalkulation der Personenzahl sind nicht nur die festen Arbeitsplätze zu berücksichtigen. Gibt es auf einer Etage zum Beispiel Besprechungsräume oder ein Betriebsrestaurant, wo sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten könnten, steigt die Mindestbreite entsprechend der Personenzahl.

Eine Alternative zum Bau einer sehr breiten Treppe sind zusätzliche Treppen. Das müssen nicht zwingend zusätzliche Treppenhäuser innerhalb des Gebäudes sein. Eine Spindeltreppe an der Außenseite ist kostengünstig, erlaubt gegebenenfalls ein schmaleres Treppenhaus und dient zugleich der Sicherheit, weil ein zweiter Fluchtweg zur Verfügung steht und eine Gebäuderäumung schneller durchzuführen ist.

Weitere wichtige Maße

Die Breite der Treppe ist nicht die einzige Vorschrift, die beachtet werden muss. Eine professionelle Planung ist wichtig, damit alle Maße zum Beispiel bei Steigung, Auftrittstiefe und der in regelmäßigen Abständen vorzusehenden Treppenpodeste eingehalten werden. Selbst für den Handlauf gibt es detaillierte Regelungen – welche Höhe, welche Form, welche Unterbrechungen, welche Abschlussstücke, damit niemand hängenbleiben kann.

Feuerhemmend oder feuerbeständig

Holztreppen sind als Fluchttreppen grundsätzlich nur für kleine Wohnhäuser und Mansardenwohnungen zugelassen. Massives Eichenholz zählt jedoch als feuerhemmend. Damit sind Feuertreppen aus diesem Material in zweigeschossigen Gebäuden – bei nicht brennbaren tragenden Teilen sogar bis zu fünf Geschossen – erlaubt. Wer auf der sicheren Seite sein will, schaut sich nach feuerbeständigen Baumaterialien um. Sie entsprechen den Brandschutzklassen F90, F120 oder mehr. Unter genormten Bedingungen müssen sie der Einwirkung von Hitze, Flammen und Löschwasser für mindestens 90 bzw. 120 Minuten widerstehen, also standfest bleiben und ihre Tragfähigkeit behalten. Bei Industriegebäuden kann eine feuerbeständige Ausführung in der Feuerversicherung zur Einstufung in eine günstigere Bauartklasse und so zu einem Beitragsnachlass führen.

Bild: Bigstockphoto.com / Stoathphoto