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Verlieren Sie nicht den Anschluss: Zeitwertkonto zur Weiterbildung nutzen

Verlieren Sie nicht den Anschluss: Zeitwertkonto zur Weiterbildung nutzen
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In Zeiten des demografischen Wandels sind qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Auf der anderen Seite gefährdet die fortschreitende Digitalisierung Arbeitsplätze und stellt spezielle Anforderungen an neue Arbeitsplätze.

Nur durch stetige Qualifizierungen kann man den neuen Anforderungen im Arbeitsleben gerecht werden. Doch wie soll das im normalen Alltag zwischen Job und Familie funktionieren?

Mit Zeitwertkonten kann man sich die notwendigen Freiräume für eine intensive Weiterbildung schaffen. Die Funktionsweise eines solchen Kontos ist vergleichbar mit einem Sparkonto: Auf einem Zeitwertkonto können Sie als Arbeitnehmer laufenden Lohn und Gehalt (brutto) sowie Sonderzahlungen, Vergütung für Überstunden etc. ansparen. Außerdem kann der Arbeitgeber unbegrenzt Zuschüsse in das Zeitwertkonto einbringen. Schließlich ist die Weiterbildung seiner Mitarbeiter auch eine Chance für die Personalentwicklung in seinem Unternehmen, außerdem kann das flexible Arbeitszeitmodell für (potentielle) Mitarbeiter ein Argument sein, sich für ein Unternehmen zu entscheiden und ihm als Arbeitnehmer erhalten zu bleiben.

Für die Freistellung, während der Sie beispielsweise Weiterbildungsmaßnahmen durchführen können, wird dann auf das angesparte Guthaben zugegriffen. Mit der Entnahme aus dem Zeitwertkonto erfolgt auch die nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung in der Sozialversicherung. So wird die Freistellung während des laufenden Arbeitsverhältnisses durch das Zeitwertkonto finanziert. Trotz der Auszeit von der Arbeit sind Sie weiterhin sozialversichert – ein wichtiger Aspekt, der bei anderen freiwilligen Auszeiten vom Job nicht gegeben ist.

Freistellungen können z.B. für den Vorruhestand, die Elternzeit, eine Pflegezeit, Weiterbildungen oder Sabbaticals genutzt werden. Zeitwertkonten können auch mit einer Altersteilzeit kombiniert werden.

Zusätzlich besteht eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, Zeitwertkonten gegen das Risiko der Insolvenz zu sichern. Damit gehen Ihre Ansprüche im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitsgebers nicht verloren. Unter www.zks-gmbh.de erfahren Sie mehr über Zeitwertkonten und Altersteilzeit.

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf dieses Thema an, denn nur so kann er einen Bedarf erkennen und tätig werden.

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Bild: Bigstockphoto.com / deagreez