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Abfallvermeidung im Unternehmen: Tipps und Infos

Abfallvermeidung im Unternehmen: Tipps und Infos
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Recycling von Abfällen ist gut und schön, auf jeden Fall besser, als sie irgendwo zu deponieren. Aber selbst hohe Recycling-Quoten bedeuten Verluste im stofflichen Kreislauf. Und das Recyceln verbraucht Energie. Deshalb steht das Vermeiden von Abfällen auf Platz 1 der Abfallpyramide, die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die europäische Abfallrahmenrichtlinie definiert ist. Platz 2 ist die Vorbereitung zur Wiederverwendung – gewissermaßen auch eine Abfallvermeidung, und das Recycling hat nur die dritte Priorität vor sonstiger Verwertung (zum Beispiel dem Verbrennen zur Energiegewinnung oder der Nutzung als Füllmaterial) und dem Schlusslicht Beseitigung von Abfällen.

Unternehmen erfüllen Wünsche der Verbraucher

Entscheiden sich immer mehr Käufer für unverpackte Waren, Mehrwegflaschen und langlebige Artikel, weil das Angebot stimmt? Oder verzichten Unternehmen auf Verpackungsmaterial, weil die Verbraucher es verlangen? Es klingt wie ein Henne-Ei-Problem, ist in Wahrheit aber ein dynamischer Prozess, der idealerweise in einer Spirale für immer geringere Abfallmengen und immer weniger schädliche Auswirkungen des Abfalls auf Gesundheit und Umwelt sorgt. § 33 KrWG nimmt Bund und Länder in die Pflicht, Abfallvermeidungsprogramme zu erarbeiten. Konkretisiert werden Maßnahmen der Abfallvermeidung in der Anlage 4 zum KrWG. Sie enthält viele Beispiele, unterteilt nach

  • Rahmenbedingungen,
  • Konzeptions-, Produktions- und Vertriebsphase und
  • Verbrauchs- bzw. Nutzungsphase.

Aber viele Formulierungen bleiben vage. Was genau sind nachhaltige Produktions- und Konsummodelle? Wie findet die Förderung wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung auf dem Weg zu weniger abfallintensiven Produkten statt? Andere Punkte sind konkreter, zum Beispiel das Fördern von Lebensmittelspenden. Allerdings dauert es viel zu lange, bis daraus praktische Maßnahmen folgen – man denke nur an die Umsatzsteuerpflicht bei solchen Spenden. Während beispielsweise ein Bäcker bei einer Abgabe zum Selbstkostenpreis die für Mehl, Zucker, Energie usw. anfallende Vorsteuer erstattet bekommt, würde er bei einer Lebensmittelspende im Gegenzug mit der Umsatzsteuer belastet. Die nach dem Steuerrecht logische Praxis führte zu einer Lebensmittelverschwendung, die in der Öffentlichkeit zu Recht keine Akzeptanz fand: Wenn Produzenten oder Händler Container bestellen und Lebensmittel wegwerfen, war es die billigere Lösung. Erst 2012 beschlossen die Finanzministerien von Bund und Ländern, auf eine Umsatzbesteuerung zu verzichten und damit nicht nur einen Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten, sondern auch Menschen in Not zu helfen.

Die Welt dreht sich weiter

Das auf dem KrWG in der Fassung von 2013 basierende Abfallvermeidungsprogramm wurde in den kommenden Jahren kritisch bewertet und weiterentwickelt. Die 287 Seiten starke Fortschreibung analysiert und priorisiert Abfallströme, zeigt auf, welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung bereits umgesetzt sind und wo noch Nachholbedarf besteht. Die Priorität liegt nach diesem Bericht in den Bereichen

  • Verpackungen aus Kunststoff,
  • Lebensmittel,
  • elektrische und elektronische Geräte sowie
  • Abfälle bei Bau- und Abbrucharbeiten.

Als Vermeidungsansätze wird neben der öffentlichen Beschaffung (in Deutschland immerhin ein Volumen von 300 Milliarden Euro jährlich für Produkte und Dienstleistungen) und der Reparaturfreundlichkeit die Förderung von Produkt-Dienstleistungs-Systemen herausgestellt. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Idee einer „Sharing Community“, also Nutzen statt Kaufen.

Bild: Bigstockphoto.com / Uladzimir Zuyeu