Was der Betriebsrat in der Privatwirtschaft leistet, macht der Personalrat im öffentlichen Dienst. Die Entsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz sind die Personalvertretungsgesetze. Davon gibt es mehrere – ein Bundesgesetz (BPersVG) für die Bundesverwaltungen und die Sozialversicherungsangestellten, daneben die Landespersonalvertretungsgesetze für die einzelnen Bundesländer. In Schleswig-Holstein heißt es Mitbestimmungsgesetz, die Inhalte sind aber die gleichen, orientiert am Rahmen des Bundesgesetzes. Immer geht es um Aufgaben, Rechte und Pflichten der Personalräte.
Ein Seminar erleichtert den Start
Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist nicht einfach. Zu den umfangreichen Gesetzen gibt es noch viel dickere Kommentare. Neulinge tun sich am leichtesten, wenn ihnen die komplexe Materie einmal anschaulich und mit Praxisbeispielen präsentiert wird. Personalrat Seminare sind der erste Schlüssel zur erfolgreichen Arbeit in diesem wichtigen Ehrenamt. Für die Teilnahme werden die Personalräte freigestellt. Auch die Kosten muss der Dienstherr übernehmen, einschließlich Ihrer Reisekosten. Das steht zum Beispiel in § 46 Absatz 6 des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Grundlagenschulungen im Personalvertretungsrecht, allgemeinen Arbeitsrecht sowie im Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften gehören nach der Rechtsprechung auf jeden Fall zu den Seminaren, die Ihnen zustehen. Was eine geeignete Schulung ist, entscheidet der Personalrat im Wesentlichen selbst. Im Zweifel kann man sich auf die Anerkennung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verlassen.
Personalräte sind gegen Benachteiligung geschützt
Wenn Sie Ihr Recht auf Seminare einfordern, müssen Sie keine Angst vor irgendwelchen Schikanen haben. Die Behinderung von Personalratsarbeit ist strafbar, und jeder vernünftige Vorgesetzte wird den Weg der vertrauensvollen Zusammenarbeit gehen. Als Personalrat genießen Sie einen weitgehenden Schutz vor Kündigung, Versetzung oder Abordnung. Auch gegen andere Behinderungen wie das Vorenthalten von Informationen oder Formen des Mobbings können und sollen Sie sich sofort wehren. Umgekehrt dürfen Sie als Personalrat aber auch nicht vom Dienstherrn begünstigt werden. Selbstverständlich stehen Ihnen Beförderungen und Aufbesserungen der Besoldung zu, aber nicht mehr als Beamten oder Angestellten mit vergleichbarer Qualifikation ohne Freistellung. Immer wieder liest man von Personalräten, denen in der Hoffnung auf für den Dienstherrn günstige Entscheidungen Vorteile gewährt wurden. Das ist verboten, weil es die Unabhängigkeit der Personalvertretung in Frage stellt. Für beide Seiten können sich schwerwiegende Konsequenzen ergeben, für den Dienstherrn beispielsweise der Vorwurf der Veruntreuung.
Das eigene Leitbild entwickeln
Den richtigen Weg zwischen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot finden Sie am besten, indem Sie sich ihr eigenes moralisches Entscheidungsraster, Ihr Leitbild als Personalrat, geben. Sie sind mitverantwortlich für das Einhalten von Gesetzen und Verordnungen, für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung in Ihrer Dienststelle. Das ist auch der Maßstab für Ihr eigenes Handeln – so, wie Sie nach Compliance-Regeln „Schmiergelder“ weder annehmen noch zahlen dürfen. Sorgen Sie für Transparenz, indem Ihr Handeln stets nachvollziehbar ist. Gehen Sie offen mit Informationen um, beachten Sie dabei aber Ihre Verschwiegenheitspflichten vor allem in personellen Angelegenheiten. Seien Sie ein aktiver Zuhörer für Ihre Kolleg*innen, beziehen Sie aber auch klar Position, wenn Forderungen an Sie herangetragen werden, in denen gar keine Mitbestimmungsrechte bestehen. Das vermeidet falsche Erwartungshaltungen und Enttäuschungen.
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