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Zusätzlicher Arbeitsplatz durch Bürocontainer

Zusätzlicher Arbeitsplatz durch Bürocontainer
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Viele Betriebe planen jetzt schon ihre Flächen für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Mobiles bzw. hybrides Arbeiten kommt nach aktuellen Umfragen den Wünschen vieler Mitarbeitender entgegen und hilft gleichzeitig, Raumkosten einzusparen. Die Umsetzung erfordert aber große Anstrengungen, weil die vorhandenen Flächen zunächst einmal für Desk Sharing ausgerüstet werden müssen. Da kann es durchaus passieren, dass Büroraum für eine Übergangszeit zur Mangelware wird. Auch Unsicherheiten bezüglich der Teilnahmequote am mobilen Arbeiten sowie zusätzlich benötigte Kollaborations- oder Rückzugsräume, Besprechungs- und Schulungsräume sowie Arbeitsflächen für agile Projektteams können zu ungeplantem Mehrbedarf führen.

Bürocontainer, die man bei spezialisierten Anbietern neu oder gebraucht kaufen oder mieten kann, überbrücken diese Phase bei vertretbarem Aufwand. Die Anforderungen an den Untergrund sind gering – er muss nur tragfähig und einigermaßen eben sein. Geringe Höhenunterschiede werden beim Aufstellen durch Unterbau-Material nivelliert.

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Auch wenn es sich bei Containern nicht um Gebäude handelt, ist für das Aufstellen oft eine Baugenehmigung erforderlich. Die Vorschriften sind regional unterschiedlich, in der Regel reicht bei temporärer Nutzung ein vereinfachtes Verfahren. Man spricht hier von „fliegenden Bauten“, ein Begriff, der eigentlich aus dem Bereich der Jahrmarktbuden und der Fahrgeschäfte auf der Kirmes stammt. In einigen Bundesländern dürfen Container in erschlossenen Baugebieten bis zu einer vorgegebenen Gesamtgröße sogar genehmigungsfrei aufgestellt werden. Für die mobilen Arbeitsräume gelten aber unabhängig von einer Baugenehmigung die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Das bedeutet zum Beispiel das Einhalten von Mindestflächen pro Arbeitsplatz sowie der Maße für Verkehrs- und Bewegungsflächen. Elektroinstallationen in mobilen Büros müssen zudem der DIN VDE 0100-717 entsprechen.

Das zeichnet einen guten Bürocontainer aus

Gewöhnliche Bürocontainer enthalten eine Mindestausstattung mit Fenstern, Türen, elektrischer Heizung, Beleuchtung inklusive Schalter und 230-Volt-Steckdosen. Um eine angenehme und produktive Atmosphäre zum Arbeiten, für Besprechungen und Schulungen zu schaffen, sollte die Innenausstattung gegenüber der „nackten“ Version aufgebessert werden. Selbstverständlich sind Rollladen und Jalousien, um übermäßige Sonneneinstrahlung abzuhalten und blendfreies Arbeiten am Computer zu ermöglichen. Eine Isolierung von Decken und Wänden in Verbindung mit einem attraktiven Fußbodenbelag macht die Container wohnlich und isoliert sie gegen Temperatureinflüsse und Schall. Bei der Wahl des Isoliermaterials sind Brandschutzvorschriften zu beachten.

Auch von außen müssen Container keine einheitsgrauen Mäuse sein. Elemente zur Fassadengestaltung helfen, ein Corporate Design des Unternehmens an den Containern zu realisieren. Ist Kundenverkehr beabsichtigt, sollten auch die Container repräsentativ sein, was zum Beispiel mit Aluminium, einer bodentiefen Verglasung und einem Vordach als Witterungsschutz über dem Eingang zu erreichen ist.

Werden viele Container benötigt, sollten sich diese über innenliegende Flure und – bei mehreren Etagen – Treppen so verbinden lassen, dass ein bequemer, wettergeschützter Wechsel wie in einem massiven Gebäude möglich ist. Je größer das temporäre oder dauerhafte Containerdorf wird, desto eher besteht Bedarf an der Integration von Spezialcontainern mit Sanitäranlagen (WC, Dusche) oder zum Beispiel einer komplett ausgestatteten Erste-Hilfe-Station.

Bild: Bigstockphoto.com / Baloncici